In unserer Schule gibt es ab der zweiten Klasse den Klassenrat. In diesem Gremium haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Probleme und Schwierigkeiten in der ganzen Klasse auf demokratische Weise zu besprechen und zu lösen. Der Klassenrat läuft nach festen Regeln ab, deren Einhaltung von den Schülerinnen und Schülern selbstständig kontrolliert wird. Dazu gibt es einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, einen Zeitwächter oder eine Zeitwächterin, einen Regelwächter oder eine Regelwächterin und einen Protokollführer oder eine Protokollführerin. In der zweiten und dritten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Klassenrates unterstützt, soweit das nötig ist. Das Ziel ist, das sie in der vierten Klasse den Klassenrat selbstständig durchführen können. Die Schülerinnen und Schüler entscheiden jeder für sich selber, ob ihre Probleme im Klassenrat besprochen werden sollen. Es hat sich gezeigt, dass diese Möglichkeit von den Kindern viel genutzt wird und die Lösungen durch das gemeinsame Erarbeiten nachhaltig sind. Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler früh, mit Schwierigkeiten auf demokratischem Wege umzugehen. Sie erleben eine ihnen angemessene Form der Mitbestimmung, die sie ermutigt, Schwierigkeiten selbstständig zu lösen.
Die Klassensprecher und Klassensprecherinnen treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung. Dort sprechen sie über die im Klassenrat und auch sonst entstandenen Wünsche, Anregungen und Schwierigkeiten. Auf diesem Weg ist es der Schule möglich, diese Anliegen ernst zu nehmen. Schülerinnen und Schüler erleben dort, dass nicht alles was wünschenswert ist auch machbar ist. Sie erleben Schule als Institution, die sie ernst nimmt und sie an Prozessen beteiligt, soweit das sinnvoll erscheint. Diese Treffen sind eine Weiterführung der Grundlagen des Klassenrates.
In der Gemeinschaftsgrundschule Schützenstraße beginnen die Klassen ihren Schultag mit einem offenen Anfang. Um 7.45 Uhr wird die Schultür geöffnet. Zu dieser Zeit ist immer eine Lehrerin oder ein Lehrer anwesend und die Kinder werden freundlich empfangen. Es ist den Kindern freigestellt, ob sie das Angebot annehmen und wann sie während diesem Zeitraum in der Schule eintreffen. Um 8.00 Uhr beginnt mit dem Klingeln die offizielle Unterrichtzeit und alle Kinder sollten dann in ihren Klassenräumen sein. Der Offene Anfang ermöglicht den Kindern:
· einen selbstbestimmten Tagesbeginn, der dem individuellen Rhythmus des Kindes entgegenkommt
· gemeinsam in den Morgen zu starten und Zeit füreinander zu haben
· in angenehmer Atmosphäre zusammenzukommen, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen
· Gespräche mit anderen Kindern zu führen, Verabredungen zu treffen oder gemeinsam zu spielen
· die Lehrerin oder den Lehrer als Gesprächs-, Arbeits- oder Spielpartner bzw. Partnerin ohne Zeitdruck zu erleben
· Hilfen oder zusätzliche Erklärungen und Übungen in Anspruch zunehmen
Der Offene Anfang ist ein wichtiger Teil des Schulalltags, weil er den Morgen vor dem eigentlichen Unterricht kindgerecht, spielerisch und entspannt beginnen lässt. Die Kinder sind so eher in der Lage, ausgeglichen, lern- und aufnahmebereit in die Arbeitsphase zu starten.
Im Rahmen einer Projektwoche und mit Hilfe von Fördergeldern, wurden von Kindern und Lehrerinnen und Lehrern zwei Hochbeete selber gebaut und befüllt. Seit dem Frühling 2022 wachsen dort verschiedene Gemüse-, Obstsorten und Kräuter. Die praktische Arbeit mit dem Hochbeet unterstützt die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, ermöglicht die individuelle Verantwortungsübernahme sowie gemeinsame sinnliche Erfahrungen von Schülerinnen und Schülern, beispielsweise bei der Verkostung und Zubereitung von Obst, Gemüse und Kräutern. Reihum haben alle Schulklassen regemäßig Gartendienst und kümmern sich um die Pflege, das Wässern, das Bepflanzen und natürlich auch das Ernten und verdiente Verkosten. Im Unterricht wird die Arbeit am Hochbeet aufgegriffen und die Kinder lernen einfache Zusammenhänge zwischen Lebensräumen und der Angepasstheit von Tieren und Pflanzen herzustellen und erkennen, dass es für eine intakte Natur wichtig ist, Lebensräume und Artenreichtum zu schützen und zu bewahren. Die Kinder machen direkte Erfahrung mit dem Artenreichtum und dem Verzehr von heimischen Früchte- und Gemüsesorten und lernen den Aspekt der nachhaltigen und klimafreundlichen Ernährung kennen.
Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die gewählten Klassenvertreterinnen oder Klassenvertreter nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil. Ferner laden sie zur Klassenpflegschaftssitzung ein und legen nach Absprache mit der Klassenleitung die Tagesordnung fest.
Die Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z. B. über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts). Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über:
· Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse
· die Beurteilung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens
· weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretungen mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretungen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreterinnen/die Elternvertreter wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz an unserer Schule hat sechs Mitglieder. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes geregelt.
Wahlen
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden für ein Schuljahr gewählt. Jeweils zu Beginn des Schuljahres gibt das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen Wahlkalender mit Empfehlungen für die Wahltermine heraus. Dieser Wahlkalender enthält auch Informationen zu den wichtigsten Formalien. Die Schulen stellen den Wahlkalender allen Vertreterinnen und Vertretern der Eltern zur Verfügung. Die Wahlen in den Klassenpflegschaften sollten in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden, die Wahlen in der Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen. Zu den Sitzungen lädt die oder der bisherige Vorsitzende ein. (Quelle: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)
Elternmithilfe
In den Klassen haben die Eltern viele Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, aktiv zu werden und Ideen zur Veränderung des Schulalltags einzubringen. Eltern können sich bei der Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen beteiligen. Dazu gehören beispielsweise:
· Planen und Gestalten von Ausflügen, von Feiern und Festen
· Begleiten zu außerschulischen Lernorten
· Vorbereiten eines gemeinsamen Frühstücks
· Basteln mit den Kindern in der Schule
· Lesepatenschaften
An vier Wochentagen arbeitet die Schulsozialarbeiterin an unserer Schule. Dort steht sie für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte als Ansprechpartnerin zu Verfügung. Beratung in Fragen der finanziellen Möglichkeiten mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabe Paketes (BuT) ist eine ihrer Aufgaben. Bei Schwierigkeiten in der Schule, aber auch bei Schwierigkeiten in der Familie, mit Ämtern und anderen Einrichtungen unterstützt und berät sie die Betroffenen. Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet und Unterstützung bei der Durchführung angeboten. Das kann die Auswahl von oder die Begleitung zu Ämtern oder Beratungsstellen sein, das Angebot, Schülerinnen und Schüler mit Gruppenangeboten weiterzuhelfen und als Beispiel, die Unterstützung in der Zusammenarbeit mit dem BSD. Auch Ferienprojekte und Gruppenangebote gehören dazu. Zwischen Schule und Schulsozialarbeiterin besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der Betroffenen.