Elternmitarbeit

Elternmitarbeit

Eine gute partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Eltern und den Lehrerinnen und Lehrern ist eine wesentliche Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen und eine gute schulische Entwicklung jedes Kindes.

Über engagierte Elternmitarbeit an unserer Schule freuen wir uns sehr. Und damit diese Schule nicht nur ein Lern- sondern auch ein Lebensraum für Ihre Kinder sein kann, sind wir auf Ihre Mitarbeit sogar dringend angewiesen.

Chancen, Möglichkeiten und Aufgaben bieten sich nicht nur in den offiziellen schulischen Gremien, sondern darüber hinaus beispielsweise auch bei der Organisation von Festen (dem Sommerfest, dem St. Martinsfest, unseren Sportfesten...) oder auch durch die direkte Mitarbeit im Unterricht, zum Beispiel durch Hilfe beim Lesen, Rechnen und Basteln. Auch zur Unterstützung während einzelner Aktionstage oder Klassenausflügen, bei Projekttagen oder unserem mehrsprachigen Vorlesetag sind Sie herzlich willkommen.

Regelmäßig suchen wir interessierte Eltern, die unsere Schulbücherei öffnen und uns bei der Ausleihe unterstützen möchten. Außerdem haben wir immer ein offenes Ohr für konstruktive Vorschläge von Eltern. Sprechen Sie uns einfach an! Je mehr Eltern sich im Schulleben engagieren, desto besser wird das Miteinander aller im Sinne der  Entwicklung Ihrer Kinder.

Die Schulgremien

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. Sie können in folgenden Gremien der Schule mitwirken:

- Klassenpflegschaft 

- Schulpflegschaft

- Schulkonferenz

Einen Überblick über die verschiedenen Schulgremien und Informationen über deren Aufgaben und Arbeit sowie das jeweilige Wahlverfahren bietet Ihnen die Elternbroschüre „Das ABC der Elternmitwirkung“, die im Amtszimmer unserer Schule immer ausliegt. Wie die Mitwirkung im Einzelnen aussieht und welche Möglichkeiten es gibt, sich zu beteiligen und mitzusprechen, regelt das Schulgesetz in den Paragrafen 62 bis 77. 

Die Klassenpflegschaft

Zu Beginn des Schuljahres werden die Eltern zusammen mit den anderen Erziehungsberechtigten der Kinder zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. Im Rahmen dieser Sitzung werden sie über einzelne Fächer und Lernbereiche sowie über Unterrichtsinhalte und -methoden informiert. Bewertungsmaßstäbe und besondere Unterrichtsvorhaben sind weitere Themen. Eltern haben außerdem die Möglichkeit, mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer und den anderen Eltern über alles zu sprechen, was den Unterricht und das Schulleben betrifft. Auch Fragen zu Leistungsüberprüfungen, Schulveranstaltungen, Lernmitteln und Erziehungsmaßnahmen können besprochen werden. Die Eltern der Klassenpflegschaft wählen aus ihrer Runde eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende beruft während des Schuljahres die Sitzungen der Klassenpflegschaft ein und legt in Absprache mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer die Themen der Tagesordnung fest.

Die Schulpflegschaft

Die Schulpflegschaft setzt sich zusammen aus allen Klassenpflegschaftsvorsitzenden und deren Stellvertretern. Aus ihrer Mitte werden zu Beginn eines jeden Schuljahres die Vertreter der Eltern für die Schulkonferenz sowie die Vorsitzenden und Stellvertreter der Schulpflegschaft gewählt.

Die wichtigste Aufgabe der Schulpflegschaft besteht in der Vertretung der Interessen der Eltern und der Kinder bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Hierzu finden zweimal im Jahr Sitzungen der Schulpflegschaft statt, bei denen auch die Schulleiterin und die Leiterin des Ganztages anwesend sind. Hier werden die Eltern über alle wichtigen Themen des Schulalltags informiert und können Fragen stellen und Anregungen geben. Die Schulpflegschaft bespricht und berät Themen vorab, zu denen in der Schulkonferenz Entscheidungen getroffen werden sollen. 

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. In der Grundschule setzt sich die Schulkonferenz aus Vertreterinnen und Vertretern der Eltern und der Lehrkräfte zusammen. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter. Die Schulkonferenz hat umfangreiche Aufgaben, die im Schulgesetz festgeschrieben sind. Sie kann Grundsätze, eigene Vorschläge und Stellungnahmen verabschieden oder Vorschläge der Schulleitung oder des Schulträgers annehmen oder ablehnen. Außerdem hat sie umfassende Gestaltungsrechte in Bezug auf die innerschulische Organisation, die Unterrichts- und Erziehungsarbeit und die Kooperation mit außerschulischen Partnern.

 

(Quelle: Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes NRW, Stand: 01/2017)