Leitbild

Mitbestimmung

4. Wir sind eine Schule, an der Mitbestimmung gelernt und gelebt wird.

4.1 Wir bestimmen mit!! Im Klassenrat.


In unserer Schule gibt es ab der zweiten Klasse den Klassenrat. In diesem Gremium haben die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, ihre eigenen Probleme und Schwierigkeiten in der ganzen Klasse auf demokratische Weise zu besprechen und zu lösen. Der Klassenrat läuft nach festen Regeln ab, deren Einhaltung von den Schülerinnen und Schülern selbstständig kontrolliert wird. Dazu gibt es einen Vorsitzenden, einen Zeitwächter, einen Regelwächter und einen Protokollführer. In der zweiten  und dritten Klasse werden die Schülerinnen und Schüler bei der Durchführung des Klassenrates unterstützt, soweit das nötig ist. Das Ziel ist, das sie in der vierten Klasse den Klassenrat selbstständig  durchführen können. Die Schülerinnen und Schüler  entscheiden jeder für sich selber, ob ihre Probleme im Klassenrat besprochen werden sollen. Es hat sich gezeigt, dass diese Möglichkeit von den Kindern viel genutzt wird und die Lösungen durch das gemeinsame Erarbeiten nachhaltig sind. Auf diese Weise lernen die Schülerinnen und Schüler  früh, mit Schwierigkeiten auf demokratischem Wege umzugehen. Sie erleben eine ihnen angemessene Form der Mitbestimmung, die sie ermutigt, Schwierigkeiten selbstständig  zu lösen.

4.2 Austausch der Klassensprecher mit der Schulleitung (Schülerparlament).


Die Klassensprecher und Klassensprecherinnen treffen sich in regelmäßigen Abständen mit der Schulleitung. Dort sprechen sie über die im Klassenrat und auch sonst entstandenen Wünsche, Anregungen und Schwierigkeiten. Auf diesem Weg ist es der Schule möglich, diese Anliegen ernstzunehmen. Schülerinnen und Schüler  erleben dort, das nicht alles was wünschenswert ist auch machbar ist. Sie erleben Schule als Institution, die sie ernst nimmt und sie an Prozessen beteiligt, soweit das sinnvoll erscheint. Diese Treffen sind eine Weiterführung der Grundlagen des Klassenrates.

4.3 Individuelle Mitbestimmung und Gespräche im Offenen Anfang.


In der Gemeinschaftsgrundschule Schützenstraße beginnen die Klassen ihren Schultag mit einem offenen Anfang. Um 7.45 Uhr wird die Schultür geöffnet. Zu dieser Zeit ist immer eine Lehrerin oder ein Lehrer anwesend und die Kinder werden freundlich empfangen. Es ist den Kindern freigestellt, ob sie das Angebot annehmen und wann sie während diesem Zeitraum in der Schule eintreffen. Um 8.00 Uhr beginnt mit dem Klingeln die offizielle Unterrichtzeit und alle Kinder sollten dann in ihren Klassenräumen sein. Der Offene Anfang ermöglicht den Kindern:
• einen selbstbestimmten Tagesbeginn, der dem individuellen Rhythmus des Kindes entgegenkommt
• gemeinsam in den Morgen zu starten und Zeit füreinander zu haben
• in angenehmer Atmosphäre zusammenzukommen, soziale Kontakte aufzubauen und zu pflegen
• Gespräche mit anderen Kindern zu führen, Verabredungen zu treffen oder gemeinsam zu spielen
• die Lehrerin oder den Lehrer als Gesprächs-, Arbeits- oder Spielpartner ohne Zeitdruck zu erleben
• Hilfen oder zusätzliche Erklärungen und Übungen in Anspruch zunehmen

Der Offene Anfang ist ein wichtiger Teil des Schulalltags, weil er den Morgen vor dem eigentlichen Unterricht kindgerecht, spielerisch und entspannt beginnen lässt. Die Kinder sind so eher in der Lage, ausgeglichen, lern- und aufnahmebereit in die Arbeitsphase zu starten.

4.4 Wir bestimmen mit, wenn es um Streitschlichtung geht.


Wie schon unter unserem Leitsatz 3 „Wir sind eine Schule, an der wir respektvoll und friedlich miteinander umgehen.“ unter Punkt 3.6 „Unsere Schülerinnen und Schüler werden zu Streitschlichtern ausgebildet.“ beschrieben wurde, werden die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule zu Streitschlichtern ausgebildet. Durch diese Art der selbstständig organisierten Schlichtung erhalten die Kinder die Möglichkeit Mitzubestimmen, wenn es beispielsweise um Konsequenzen für ein nicht angemessenes Verhalten geht oder um das Vereinbaren weitere Schritte aufeinander zu.
Außerdem gibt es an unserer Schule - noch nicht fest verankert, aber durchaus einigen Schülerinnen und Schülern bekannt - eine Lehrerin, an die man sich bei Bedarf wenden kann, wenn man über die durch die Kinder organisierte Streitschlichtung hinaus Hilfe benötigt. Voraussetzung für diese Art der Konfliktlösung ist, dass sich die Kinder, die einen Streit haben und diesen nicht selbst beilegen können, freiwillig zur Streitschlichtung kommen. Häufig gehen die Streitenden von sich aus auf die Streitschlichterin zu und vereinbaren einen Termin. Es kommt auch vor, das ihnen von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder von Mitschülerinnen oder Mitschülern dazu geraten wird. Alles, was während der Streitschlichtung besprochen oder in den Friedensvertrag geschrieben wird, bleibt vertraulich, d.h. es gilt für alle Beteiligten Schweigepflicht! Jede Streitschlichtung erfolgt auch hier nach genau festgelegten Schritten und Regeln (ausreden lassen - nicht beschimpfen – zuhören). Die Streitschlichterin ist unparteiische Dritte, eine Vermittlerin und bei der Konfliktlösung lediglich behilflich, d.h. die Lösung des Konflikts wird nicht von der Streitschlichterin vorgegeben, sondern von den Kontrahenten erarbeitet. Das gemeinsame Ziel ist es, eine Lösung ohne Verlierer zu finden.

4.5 Die Mitwirkungsorgane an unserer Schule.


Die Klassenpflegschaft
Alle Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Die Klassenpflegschaft wählt aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Beide nehmen über ihre Aufgaben in der Klassenpflegschaft hinaus mit beratender Stimme an der Klassenkonferenz teil. Die gewählten Klassenvertreterinnen oder Klassenvertreter nehmen an den Sitzungen der Schulpflegschaft teil. Ferner laden sie zur Klassenpflegschaftssitzung ein und legen nach Absprache mit der Klassenleitung die Tagesordnung fest.
Die Klassenkonferenz
Mitglieder der Klassenkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die in der Klasse unterrichten, sowie das in der Klasse eingesetzte weitere pädagogische und sozialpädagogische Personal. An den Sitzungen der Klassenkonferenz nehmen die oder der Vorsitzende der Klassenpflegschaft sowie deren Stellvertretungen mit beratender Stimme teil. Dies gilt nicht, soweit es um die Leistungsbewertung einzelner Schülerinnen und Schüler geht. Die Klassenkonferenz entscheidet über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse (z. B. über Formen des fächerübergreifenden oder projektbezogenen Unterrichts). Sie berät über den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler und trifft die Entscheidungen über:
• Zeugnisse, Versetzungen und Abschlüsse
• die Beurteilung des Arbeitsverhaltens und des Sozialverhaltens
• weitere Bemerkungen zu besonderen Leistungen und besonderem persönlichen Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich.
Die Schulpflegschaft
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten. Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften, sowie deren Vertretung mit beratender Stimme. Die oder der Schulpflegschaftsvorsitzende lädt zur Sitzung ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an der Sitzung teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertretungen. Sie wählt außerdem die Elternvertretung für die Schulkonferenz.
Die Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsorgan der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern und die Vertreter und Vertreterinnen der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. (Die Elternvertreterinnen/die Elternvertreter  wurden zuvor von der Schulpflegschaft, die Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt.) Die Anzahl der Mitglieder dieser Konferenz hängt von der Größe der Schule ab. Die Schulkonferenz an unserer Schule hat sechs Mitglieder. Den Vorsitz hat immer die Schulleitung, allerdings ohne Stimmrecht. Abweichend hiervon gibt bei Stimmengleichheit ihre oder seine Stimme den Ausschlag. Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in §65 des Schulgesetzes geregelt.

Wahlen
Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien werden für ein Schuljahr gewählt. Jeweils zu Beginn des Schuljahres gibt das Ministerium für Schule und Weiterbildung einen Wahlkalender mit Empfehlungen für die Wahltermine heraus. Dieser Wahlkalender enthält auch Informationen zu den wichtigsten Formalien. Die Schulen stellen den Wahlkalender allen Vertreterinnen und Vertretern der Eltern zur Verfügung. Die Wahlen in den Klassenpflegschaften sollten in den ersten drei Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden, die Wahlen in der Schulpflegschaft in den ersten fünf Wochen. Zu den Sitzungen lädt die oder der bisherige Vorsitzende ein. (Quelle: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen)
Elternmithilfe
In den Klassen haben die Eltern viele Möglichkeiten, Einfluss zu nehmen, aktiv zu werden und Ideen zur Veränderung des Schulalltags einzubringen. Eltern können sich bei der Planung und Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen beteiligen. Dazu gehören beispielsweise:
• Planen und Gestalten von Ausflügen, von Feiern und Festen
• Begleiten zu außerschulischen Lernorten
• Vorbereiten eines gemeinsamen Frühstücks
• Basteln mit den Kindern in der Schule
• Lesepatenschaften


4.6 Unterstützung durch unsere Schulsozialarbeit.


An vier Wochentagen arbeitet die Schulsozialarbeiterin an unserer Schule. Dort steht  sie für Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer als Ansprechpartnerin zu Verfügung. Beratung in Fragen der finanziellen Möglichkeiten mit Hilfe des Bildungs- und Teilhabe Paketes (BuT) ist eine ihrer Aufgaben. Bei Schwierigkeiten in der Schule, aber auch bei Schwierigkeiten in der Familie, mit Ämtern und anderen Einrichtungen unterstützt und berät sie die Betroffenen. Gemeinsam werden Lösungen erarbeitet und Unterstützung bei der Durchführung angeboten. Das kann die Auswahl von oder die Begleitung zu Ämtern oder Beratungsstellen sein, das Angebot, Schülerinnen und Schüler mit Gruppenangeboten weiterzuhelfen  und als Beispiel, die Unterstützung in der Zusammenarbeit mit dem BSD. Auch Ferienprojekte und Gruppenangebote (Theater AG) gehören dazu. Zwischen Schule und Schulsozialarbeiterin besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne der Betroffenen.